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Corporate Design der Stadt Lauscha Umsetzung für Webdesign

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Fotos/Bildmaterial

  • Touristinformation Lauscha,
  • Kurt Zitzman,
  • Jan Donnerberg,
  • Stadt Lauscha,
  • Lutz Naumann
  • Manuel Greiner-Stöffele

 

Elektronische Kommunikation/Eröffnung elektronischer Zugänge

Auf unserer Website gibt es Möglichkeiten der Kontaktaufnahme (Kontaktformulare) über E-Mails. Wir erfragen dazu Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer sowie Ihre E-Mail Adresse. Bitte beachten Sie, dass die Datenübermittlung unverschlüsselt erfolgt. Soweit auf diesen Seiten personenbezogene Daten erhoben werden, geschieht dies stets auf freiwilliger Basis. Ihre personenbezogenen Daten werden nur zu dem von Ihnen gewünschten Zweck verwendet.

Gesetzliche Grundlage für diese Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.

Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz -EGovG) vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749) i. V. m. dem § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i. d. F. d. Bekanntmachung vom 01.12.2014 (GVBl. S. 685) werden nachfolgend die Möglichkeiten für die Übermittlung elektronischer Dokumente durch Bürger und Unternehmen an die Stadtverwaltung Lauscha bekannt gegeben.

1. E-Mail (nicht rechtsverbindlich)

Die Übermittlung elektronischer Dokumente, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist mittels E-Mail möglich. Es gelten die auf lauscha.de veröffentlichten E-Mail- Adressen. Für alle E-Mail-Adressen der Stadtverwaltung Lauscha wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Qualifiziert elektronisch signierte Dateien sind per E-Mail nicht zulässig.

2. Elektronische Formulare (nicht rechtsverbindlich)

Die Formulare finden Sie unter Formulare
Über die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten Nr. 1 und 2 sind Dateigrößen bis maximal 5 MB und die folgenden Dateiformate zugelassen:

Adobe Acrobat (*.pdf, *.pdf/a)
Bilder (*.jpg, *.tiff)
Microsoft Word (*.docx)

Weitere Dateiformate sowie Dateigrößen über 5 MB sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig

Ausgeschlossen sind potentiell gefährliche Dateien wie selbstextrahierende Archive, verschlüsselte oder kennwortgeschützte Dateien, Dateien mit aktiven Funktionen (Makro) usw.

Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre Dokumente auf Viren und Spam überprüft werden. Dokumente, die als Viren oder Spam klassifiziert worden sind, werden gelöscht und nicht weiterbearbeitet. Da in Dokumenten, die Computerviren oder Spam enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadtverwaltung Lauscha davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften, insbesondere datenschutzrechtliche Belange, dem nicht entgegen stehen.
Sollten Sie dies nicht wünschen, geben Sie es bitte bei Ihrer Anfrage an.
Da De-Mails von den De-Mail Anbietern verschlüsselt versandt werden, eignen sie sich auch für Mitteilungen, die nicht der Schriftform bedürfen aber vielleicht schützenswerte Informationen beinhalten. Hierfür genügt eine einfache De-Mail ohne Absenderbestätigung und Anmeldung mit einfachem Authentisierungsniveau.

Thüringer Antragssystem ThAVEL
Für die Abwicklung des elektronischen Verfahrens nach § 71e ThürVwVfG (elektronische Verfahrensabwicklung gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie - 2006/123/EG) steht Ihnen das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) zur Verfügung. Damit können Anträge und Formulare online verwaltet und den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Das Verfahren nach den §§ 71 a bis 71 d wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. § 3 a Abs. 2 Satz 2 bis 5 und Abs. 3 bleiben unberührt.

Elektronische Rechnung
Für die elektronische Rechnung gelten gesonderte Bestimmungen über die Nutzung der zentralen Rechnungseingangsplattform. Diese finden Sie nachfolgend unter der Rubrik E-Rechnung.

Empfang von Rechnungen durch die Stadtverwaltung Lauscha

Die Stadtverwaltung Lauscha bietet im Rahmen der Mitnutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes einen dritten Zugangsweg für Rechnungen an.

Diese drei Zugangswege stehen zur Verfügung:


Bitte geben Sie im Rahmen der Rechnungslegung die von der Stadtverwaltung Lauscha mitgeteilten Auftrags- oder Bestellnummern an, um Ihre Rechnungslegung eindeutig zuzuordnen.

Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattform:

https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/terms-of-use