Bekanntmachungen

Informationen über das Thüringer Transparenzgesetz

Stadt Lauscha transparent – Informationsfreiheit

Informationen der Verwaltung sind für die Öffentlichkeit grundsätzlich offen und transparent zugänglich. Leitlinie für dieses Handeln ist das Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) vom 10.10.2019. Das umfassende Informationsrecht soll die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Die proaktive Bereitstellung von Daten befördert auch die Möglichkeiten, diese zum Zwecke der Bereitstellung neuer Anwendungen, Dienste und Dienstleistungen weiterzuverwenden.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über relevanter Informationen und Angebote, die nach und nach erweitert wird.

Die Stadt Lauscha kann E-Rechnungen empfangen

Die Stadt Lauscha kann E-Rechnungen empfangen

Information zum elektronischen Rechnungsempfang gemäß § 14 E-Government Gesetz: Die Stadt Lauscha kann elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) über eine zentrale Rechnungseingangsplattform empfangen.

Was ist eine elektronische Rechnung?

Im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 handelt es sich bei einer elektronischen Rechnung um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Ihre automatische und elektronische Verarbeitung muss möglich sein. Elektronisch bedeutet aber nicht das einfache Abbild einer Papierrechnung (beispielsweise als PDF). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung entspricht nicht den Anforderungen der europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Der Rechnungsstandard für die elektronische Rechnung, der verbindlich in der Bundesrepublik Deutschland gilt, ist die Rechnung. Bei Bedarf können in den strukturierten Datensatz rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden.

Wie ist der Rechnungsempfang organisiert?

Über die zentrale Rechnungseingangsplattform können Auftragnehmer ihre elektronischen Rechnungen erfassen oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen. Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger (hier der Stadt Lauscha) zugestellt angesehen. Anschließend erfolgt automatisiert die Weiterleitung der elektronischen Rechnung von der zentralen Rechnungseingangsplattform eine dafür eingerichtete E-Mailadresse der Stadtverwaltung.

Die zentrale Rechnungseingangsplattform ist zu erreichen über: https://xrechnung-bdr.de

Die Leitweg-ID, als eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde, ist zwingend anzugeben. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung.

Leitweg-ID für die Stadt Lauscha: 16072011-0001-42

Weitere Informationen rund um das Thema e-Rechnung finden Sie unter
https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/