Mitteilung des Thüringer Forstamtes
Informationen zu Feuer & Feuerwerken
Aufgrund der anhaltenden Trockenperioden wird darauf hingewiesen, dass es nach §2 Abs. 2 Thüringer Waldgesetz verboten ist, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m zum Wald offenes Feuer anzuzünden oder zu unterhalten. Weiteres entnehmen Sie bitte folgendem Link: