Zurück

Presseinformation des Landkreises Sonneberg zur Vogelgrippe - Geflügelpest

Veterinärbehörde informiert zur Vogelgrippe

Geflügelpest in mehreren Landkreisen in Thüringen, im benachbarten Landkreis Coburg sowie im Landkreis Lichtenfels

Sonneberg, 23. Februar 2026 – Aktuelle Fälle bei Wildvögeln in Thüringen und im gesamten Bundesgebiet zeigen, dass sich das Vogelgrippe-Virus noch in der Umwelt befindet. So wurden seit Jahresbeginn 2026 bei über 20 Wildvögeln in den Landkreisen Altenburger Land, Gotha, Sömmerda, im Saale-Orla-Kreis und dem Unstrut-Hainich-Kreis sowie in den Städten Gera und Erfurt das H5N1-Virus nachgewiesen. Im Kyffhäuserkreis wurde HPAI vom Subtyp H5N1 in einem großen Geflügelbestand am 18. Februar 2026 bestätigt. Im Landkreis Coburg wurde bei einem Höckerschwan und im Landkreis Lichtenfels bei bis zu 50 Höckerschwänen das Virus nachgewiesen. „Es ist weiterhin notwendig, in allen Geflügelhaltungen erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten“, erläutert die Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landratsamtes Sonneberg, Dr. Bianca Milas.

Die Veterinärbehörde erinnert als Prävention gegen die weitere Ausbreitung der Geflügelpest an die erlassenen Allgemeinverfügungen, die auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg veröffentlicht sind. Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter haben demnach folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

  • Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder- matten).
  • Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren. Auch die Schuhe sind zu desinfizieren.
  • Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist, anzulegen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig, mindestens aber ein Mal pro Woche, zu reinigen und zu desinfizieren. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen
  • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. Ausnahmen sind möglich, soweit die verkauften Tiere nachweislich klinisch und Wassergeflügel auch virologisch innerhalb der letzten vier Tage untersucht wurden und sich der Käufer darüber einen Nachweis vorlegen lässt.
  • Alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg (E-Mail: veterinaeramt@lkson.de, Telefon: 03675/871-590) anzuzeigen.

Zudem sollten die Bürgerinnen und Bürger bitte umgehend tot aufgefundene Wildvögel (Wassergeflügel, Greifvögel) der Veterinärbehörde melden.

Weitere Informationen sind bei den zuständigen Thüringer Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern (https://verbraucherschutz.thueringen.de/ueberwachung-vor-ort) und auf der Homepage des Sozialministeriums zu finden (https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest).

„Die Geflügelausstellungen der Saison 2025/2026 konnten in unserem Landkreis ausnahmslos stattfinden und wurden mit großem Erfolg durch die Veranstalter durchgeführt“, betont Dr. Bianca Milas abschließend.

Mehr unter https://www.kreis-sonneberg.de/landkreis/gesundheit/veterinaerwesen-und-lebensmittelkontrolle/

 

Zurück