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Berufung ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Meiningen

 

Das Landratsamt Sonneberg bittet um Vorschläge zur Berufung als ehrenamtliche Richter am Thüringer Landessozialgericht Meiningen.

Die vorzuschlagenden Personen müssen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sein und das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben. Die ehrenamtlichen Richter sollen im Bezirk des Sozialgerichts Meiningen wohnen oder ihren Betriebssitz haben oder beschäftigt sein (§16 Abs. 6 SGG).

Folgende Personen sind vom Amt des ehrenamtlichen Richters am Sozialgericht ausgeschlossen:

  • wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
  • wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt.

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Weitere Ausschlusskriterien sind im Sozialgerichtsgesetz (SGG) §17 einsehbar.

Die Stadtverwaltung Lauscha bittet um Einreichung von aussagekräftigen Vorschlägen bis 29.06.2026 per Mail an: Info@Lauscha.de oder per Post an: Stadtverwaltung Lauscha, Bahnhofstraße 12, 98724 Lauscha

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