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Amtliche Bekanntmachung bezüglich Melderegisterauskünfte

Das Einwohnermeldeamt informiert über Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Die Stadt Lauscha erreichen Anfragen von Parteien für die Landtagswahl 2024. Hier wird darum gebeten, die Anschriften aller Wahlberechtigten im Alter von 62 bis 82 für Wahlwerbung zur Verfügung zu stellen. Dies ist grundsätzlich zulässig.

Jeder Einwohner der Stadt Lauscha hat die Möglichkeit dieser Weitergabe seiner Daten an die Parteien zu widersprechen.

Dieser Antrag muss in schriftlicher Form an das Einwohnermeldeamt der Stadt Lauscha erfolgen.   

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